AGB

1. Leistungsinhalt

1.1. Preisvereinbarungen beziehen sich nur auf die fest­gehaltene Fahrtstrecke und die angegebene Fahrt­dauer. Übersteigt die tatsächlich gefahrene Strecke, aus Gründen, die im Bereich des Bestellers oder der Fahrgäste liegen, so werden die angefallenen Mehrkilo­meter verrech­net. Es ist, sofern nicht im Angebot / Auftrag geson­dert angegeben, abhängig von der Fahrzeugkatego­rie mit Kosten bis zu maximal 2,50 € pro Kilometer Fahrt­strecke zu rechnen. Bei Über­schreiten der verein­bar­ten Fahrtdauer bzw. Einsatz­zeiten werden pro be­gonnener halber Stunde zusätzlich bis zu maximal 25,00 € verrechnet. Den genauen Satz geben wir Ihnen gerne für die gewünschte Fahrzeugkategorie auf Anfrage bekannt.
1.2. Wenn es die Sicher­heit erfor­dert oder wenn verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen, werden bei Anfallen von Mehrkilo­metern der keine Mehrkosten veranschlagt.
1.3. Die Lenker sind verpflichtet, während der Fahr­dienst­leistung die vorgeschriebenen Ruhepausen einzu­halten. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen geben wir Ihnen gerne auf Anfrage bekannt.

2. Leistungsänderungen
2.1. Auf Verlangen des Fahrers hat der Besteller bzw. einer seiner Fahrgäste, nach Beendigung der Fahrt auf dem Formular „Fahrtbericht“ welches jeder Lenker mitführt, die Zeit der Rückkehr und allfällige Routenänderungen, etc. zu bestätigen.
2.2. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Fahrtauftrages sind bei sonstigem Verlust eines Minderungs- oder Schadenersatzan­spruches auf diesem Formular schriftlich festzuhal­ten.

3. Preise und Zahlungen
3.1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen nur an Taferner Reisen direkt, nicht aber an den Lenker erfolgen.
3.2. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.

4. Haftung
4.1. Taferner Reisen haftet für die rechtzeitige Stellung der bestellten fahrbereiten Fahrzeuge, bzw. der bestellten Sitzplatzanzahl, soweit nicht Umstände vorliegen, welche von Taferner Reisen trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir in Einzelfällen auch größere Fahrzeuge zum Einsatz bringen, als der Kunde bestellt hat. In diesem Fall werden die Kosten des bestellten Fahrzeuges verrechnet.
4.2. Taferner Reisen haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekannt gegebenen Abfahrtszeit einfinden.
4.3. Taferner Reisen haftet nicht für Ansprüche von Fahr­gästen, welche zurückgelassen werden müssen, weil sie die erforderlichen Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa, etc.) nicht bei sich führen.
4.4. Ebenso besteht keine Haftung für verspätetes Ein­treffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort.

5. Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste
5.1. Sollten zur vereinbarten Zeit keine Fahrgäste zur Abfahrt bereit stehen, diese jedoch zu einem späteren Zeitpunkt am vereinbarten Ort eintreffen (Flugverspätungen), wird, wenn möglich ohne gesonderten Auftrag von Taferner Reisen auf die Fahrgäste gewartet. Die Wartezeit wird wie unter Punkt 1.1 verrechnet.
5.2. Die Fahrzeuge dürfen maximal mit der zugelassenen Anzahl von Fahrgästen besetzt werden.
5.3. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförde­rung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten.

6. Gepäck und sonstige Sachen
6.1. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstän­de, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handge­päck). Reisegepäck muss derart verpackt, verschlossen und gereinigt sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist und das Fahrzeug auch nicht beschädigt und verschmutzt wird. Auf den Gepäckstücken müssen Name und Anschrift des Besitzers angegeben sein. Gefährliche, sperrige, nasse oder son­stige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes und Nutzlast mitgenommen. Pro Sitzplatz stehen 90 Kilogramm Nutz­last für Personen und Gepäck zur Verfügung. Der Reisende hat selbst zu kon­trollieren, dass seine Gepäckstücke in den Omnibus verladen werden. Wir haften nicht für Gepäck­stücke, die nach dem Ausladen aus dem Fahrzeug ab­handen kommen. Genauso wird jede Haftung abgelehnt, wenn Gepäckstücke über Nacht im Fahr­zeug bleiben oder vergessen wurden. Für Verluste, Minderung oder Beschädi­gung des beförderten Reise­gepäcks während des Transports haftet Taferner Reisen nach den für den Verkehr mit Kraft­fahrzeugen beste­hen­den Vorschrif­ten. Im Haftungsfall tritt Ersatzpflicht durch Taferner Reisen bis zur Höhe des nach­gewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zu 55,00 € pro Fahrgast, ein. Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht.
6.2. Bei übermäßiger Verschmutzung des Busses behalten wir uns vor, Reinigungsgebühren zwischen 25,00 € und 50,00 € zu erheben.
6.3. Tiere, die ohne jede Gefährdung oder Belästigung von Fahr­gästen befördert werden können, dürfen mit Zustimmung des Lenkers und des Reiseleiters mitgeführt werden.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Besteller
8.1. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an Taferner Reisen die bereits entstandenen Kosten, mindestens jedoch 25,00 € Bearbeitungsgebühr, zu ersetzen. Zuzüglich werden, bei Vertragsrücktritt durch den Besteller,
ab dem 21. Werktag vor dem bestellten Termin – 10%
ab dem 14. Werktag vor dem bestellten Termin – 40%
ab dem 7. Werktag vor dem bestellten Termin – 70%
des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr verrechnet. Erfolgt die Absage am Tage des bestellten Termins oder an einem unmittelbar davor liegenden Sonn- oder Feiertag, so beträgt die Stornogebühr 90% des vereinbarten Entgeltes.

8. Gerichtsstand
9.1. Als Gerichtsstand wird das Gericht in Bozen vereinbart.